Wertermittlung

Ziel eines Verkehrswertgutachtens für eine Liegenschaft, bestehend aus einem oder mehreren Grundstücken mit oder ohne Gebäude, ist die Ermittlung des Marktwertes. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

Dabei sind alle tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Außergewöhnliche oder persönliche Verhältnisse haben jedoch außer Betracht zu bleiben.

In Abhängigkeit von der Nutzungsart der Liegenschaft kommt primär das Sachwert- oder Ertragswertverfahren zur Anwendung. Bei Vorliegen von gleichwertigen Liegenschaften bietet sich auch das Vergleichswertverfahren an.

Häufig sind dabei Superädifikate, Baurechte, Fruchtgenuss- und Wohnrechte sowie von sonstiger Rechte und Laste zu bewerten. In diesem Zusammenhang berechnen wir auch den gegenwärtigen Wert zukünftiger Zahlungen, den so genannten Barwert z.B. von Leibrenten.

Weiters ermitteln wir den Schattenwert von Mietobjekten und überprüfen Mietzinse wie insbesondere Richtwertmietzinse und angemessene Mietzinse.

Das Discounted-Cash-Flow-Verfahren ermöglicht die Bewertung des zukünftigen Wertes einer Investition zum Stichtag (Kauf der Immobilie) und gibt somit Auskunft über dessen Attraktivität. Mit der DCF-Methode lässt sich bei vorgegebener Rendite der maximale Kaufpreis einer Immobilie kalkulieren.

Mit dem Residualverfahren ermitteln wir den Wert von unbebauten Grundstücken unter Berücksichtigung der bestmöglichen Bebaubarkeit. Das Residuum ist der Grundstückspreis den ein Investor maximal tragen kann und entspricht dem erzielbaren Verkaufserlös (der bebauten Liegenschaft) abzüglich der Gesamtkosten zuzüglich des zu erwartenden Gewinns.

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt gemäß des Liegenschaftsbewertungsgesetzes 1992 und der ÖNORM B 1802.