GEBÄUDEENERGIE
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich energiesparender Maßnahmen an geplanten oder bereits bestehenden Wohn-, Büro und Gewerbebauten.
In diesem Zusammenhang kann auch ein Energieausweis erstellt werden. Ob zur Feststellung der Energieeffizienz des aktuellen Gebäudes oder als Planungsinstrument für eine zukünftige Sanierung z.B. als Basis für die Abschätzung der Kosten und der Förderungen.
Jedenfalls werden seit dem In-Kraft-Treten des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes am 1.1.2008 bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Nutzobjekten und bei Neubauten grundsätzlich Energieausweise gemäß der OIB-Richtlinie 6 vorgeschrieben.
Ob nun aus ökologischen oder wirtschaftlichen Motiven - ein fachkundig erstellter Energieausweis ist allenfalls ein wichtiger Bestandteil einer gesamtheitlichen Bewertung von Gebäuden.