ENERGIEAUSWEISE - NICHT-WOHNGEBÄUDE
Zu den Nicht-Wohngebäuden zählen die folgenden Gebäudekategorien:
- Bürogebäude
- Kindergärten und Pflichtschulen
- Höhere Schulen und Hochschulen
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Pensionen
- Gaststätten
- Veranstaltungsstätten
- Verkaufsstätten und
- sonstige konditionierte Gebäude
Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude der Kategorie Bürogebäude bis Verkaufsstätten enthält gemäß der OIB - Richtlinie 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz (April 2007) folgende Informationen:
- Heizwärmebedarf des Gebäudes und der Vergleich zu Referenzwerten
- Kühlbedarf des Gebäudes
- Energiebedarf (Verluste) der haustechnischen Anlagen, getrennt für Heizung, Kühlung, mechanischer Belüftung sowie Beleuchtung des Gebäudes
- Endenergiebedarf des Gebäudes
- Empfehlung von technisch und wirtschaftlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Reduzierung des Endenergiebedarfs des Gebäudes (ausgenommen bei Neubau)
Der Heizwärmebedarf wird gemäß der ÖN B 8110-6 sowohl für das Referenzklima als auch für das Standortklima angegeben. Die benötigten Klimadaten entstammen der ÖN B 8110-5. Die geometrische Erfassung des Objekts beruht auf der ÖN B 1800. Alle Werte sind zonenbezogen in kWh/a und spezifisch in kWh/m²a angegeben.
Energieausweise von A3 Architekten beinhalten zusätzlich:
- Luftaufnahmen (Standard)
- Bilder des dreidimensionalen Modells für die Energieausweisberechnung (Option; mit Simulation der Verschattung)
- Fotodokumentation (Option)
Energieausweise für die Gebäudekategorie sonstige konditionierte Gebäude sind die U-Werte der Bauteile und Empfehlungen anzugeben wie im Punkt e.