ENERGIEAUSWEISE - NICHT-WOHNGEBÄUDE

Zu den Nicht-Wohngebäuden zählen die folgenden Gebäudekategorien:

  • Bürogebäude
  • Kindergärten und Pflichtschulen
  • Höhere Schulen und Hochschulen
  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Pensionen
  • Gaststätten
  • Veranstaltungsstätten
  • Verkaufsstätten und
  • sonstige konditionierte Gebäude


Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude der Kategorie Bürogebäude bis Verkaufsstätten enthält gemäß der OIB - Richtlinie 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz (April 2007) folgende Informationen:

  1. Heizwärmebedarf des Gebäudes und der Vergleich zu Referenzwerten
  2. Kühlbedarf des Gebäudes
  3. Energiebedarf (Verluste) der haustechnischen Anlagen, getrennt für Heizung, Kühlung, mechanischer Belüftung sowie Beleuchtung des Gebäudes
  4. Endenergiebedarf des Gebäudes
  5. Empfehlung von technisch und wirtschaftlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Reduzierung des Endenergiebedarfs des Gebäudes (ausgenommen bei Neubau)


Der Heizwärmebedarf wird gemäß der ÖN B 8110-6 sowohl für das Referenzklima als auch für das Standortklima angegeben. Die benötigten Klimadaten entstammen der ÖN B 8110-5. Die geometrische Erfassung des Objekts beruht auf der ÖN B 1800. Alle Werte sind zonenbezogen in kWh/a und spezifisch in kWh/m²a angegeben.

Energieausweise von A3 Architekten beinhalten zusätzlich:

  1. Luftaufnahmen (Standard)
  2. Bilder des dreidimensionalen Modells für die Energieausweisberechnung (Option; mit Simulation der Verschattung)
  3. Fotodokumentation (Option)


Energieausweise für die Gebäudekategorie sonstige konditionierte Gebäude sind die U-Werte der Bauteile und Empfehlungen anzugeben wie im Punkt e.