NEUBAU - inkl. FÖRDERUNG

Für Energieausweise die der Einreichung und der Wohnbauförderung dienen, gelten für den Bereich Einreichung die unter Neubau - Einreichung genannten Informationen.

Wegen der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördergeldern bestehen jedoch höhere Genauigkeitsanforderungen an Energieausweise, hinsichtlich der verwendeten Produkte und der planungskonformen Ausführung. Hier kann es erforderlich sein, dass der ursprüngliche Energieausweis (Einreichung und Förderungsantrag) erneut ausgestellt werden muss, um die Änderungen bei der Ausführung zu berücksichtigen.

Auch für die Wohnbauförderung gelten bundesländerspezifische Gesetze. Die Kriterien für den Förderbetrag sind primär ökologische (z.B. niedriger Heizwärmebedarf, geringe CO2-Emissionen bei der Baustoffproduktion, Wiederverwendbarkeit, biogene Brennstoffe, solare Energie, hohe Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen, energieeffiziente Lüftungen mit Wärmerückgewinnung usw.) und soziale (Familie, Einkommen usw.).

Zur Optimierung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses sind häufig verschiedene Varianten zu betrachten. Aber auch aus anderen Gründen wie Verfügbarkeit, Kosten usw. ergeben sich häufig im Laufe des Bauprojekts förderungsrelevante Änderungen.

Der Energieausweis zwecks Einreichung und Förderung beinhaltet also nicht nur die Bestandteile des „normalen“ Energieausweises sondern auch alle Formulare und Nachweise welche für die Wohnbauförderstelle notwendig sind und ist deshalb aufwendiger.